Erben? Schenken? Professionelle Beratung von Ihrem Steuerberater in Viersen
Wer erbt, muss grundsätzlich Erbschaftsteuer entrichten. Allerdings gibt es, je nach Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen zum Erben, verschiedene Arten von Freibeträge. Liegt der Wert des Erbes unter diesem Freibetrag, bleibt die Erbschaft steuerfrei. Liegt er darüber, richtet sich die Besteuerung erneut nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Je enger Erbe und Erblasser miteinander verwandt sind, desto niedriger fällt die Erbschaftsteuer aus.
Wer etwas geschenkt bekommt, den ereilt das gleiche Schicksal. Um die Erbschaftsteuer durch Vorabschenkungen nicht zu umgehen, unterliegen die Schenkungen - gleich wie ein späteres Erbe - der Schenkungsteuer, die dem Grunde nach gleichen Berechnungsgrundsätzen wie die Erbschaftsteuer unterliegt. Jedoch werden bei Schenkungen im 10-Jahres-Turnus die Freibeträge erneut gewährt. Es kann also bei bestimmten Vermögensüberträgen auf die nachfolgende Generation von Vorteil sein, alle 10 Jahre einen Teil des Vermögens zu verschenken und damit erneut Freibeträge in Anspruch zu nehmen.
Da die Thematik "Erben und Schenken" ein sehr komplexes Thema ist, ist es ratsam, sich mit "Experten" zu unterhalten. Diese Fachkompetenz bieten wir. Vereinbaren Sie einen Termin zu einem kostenlosen Erstgespräch oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.
Sprechen Sie uns doch einfach an, und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch!
Heinz-Gerd Heußen und Gabriele Eisenhardt - Ihre Steuerberater in Viersen


