Der Jahresabschluss vom Steuerberater in Viersen
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Belege, der von uns erstellten Finanzbuchhaltung oder auch der durch den Mandanten geführten Buchhaltung erstellen wir:
- gesetzlich geforderte Abschlüsse
- freiwillige Abschlüsse
- betriebliche Steuererklärungen
- persönliche Steuererklärungen
Im Rahmen dieser Abschlussarbeiten können folgende Auswertungen erstellt werden:
- Handelsbilanz
- Steuerbilanz
- Eröffnungsbilanz
- Zwischenbilanz
- Aufgabebilanz
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Unterlagen für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Die notwendigen Fristüberwachungen sowie Bescheidkontrollen und evtl. erforderliche außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe werden ebenfalls durch uns erledigt.
Wir übernehmen für Sie die Stellung diverser Anträge wie z.B.:
- Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Stundungs- und Ratenvereinbarungen
Sprechen Sie uns doch einfach an, und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch.
Heinz-Gerd Heußen und Gabriele Eisenhardt - Ihre Steuerberater in Viersen


