Abschlüsse und Steuererklärungen
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Belege, der von uns erstellten Finanzbuchhaltung oder auch der durch den Mandanten geführten Buchhaltung werden erstellt:
- gesetzlich geforderte Abschlüsse
- freiwillige Abschlüsse
- betriebliche Steuererklärungen
- persönliche Steuererklärungen
Im Rahmen dieser Abschlussarbeiten können folgende Auswertungen erstellt werden:
- Eröffnungsbilanz
- Zwischenbilanz
- Jahresabschlussbilanz
- Aufgabebilanz
- Überschussrechnung
- Abschluss zur Vorlage bei der Bank
- Abschluss zur Einreichung beim Amtsgericht
Die notwendigen Fristüberwachungen sowie Bescheidkontrollen und evtl. erforderliche außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe werden ebenfalls durch uns erledigt.
Wir übernehmen für Sie die Stellung diverser Anträge wie z.B.:
- Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Stundungs- und Ratenvereinbarungen
- Antrag auf Eigenheimzulage